Kuppelei

Kuppelei
1kuppeln
»koppeln, verbinden« (Technik), daneben kuppeln »zur Ehe oder zum Beischlaf zusammenbringen« (dafür meist das Präfixverb verkuppeln): Beide Wörter gehen auf mhd. kuppeln, koppeln »an die Koppel legen, binden, fesseln; verbinden, vereinigen« zurück und gehören somit zu mhd. kuppel, koppel »Band, Verbindung; Verbundenes usw.« (über weitere Zusammenhänge vgl. den Artikel Koppel). – Zu 1kuppeln stellt sich die Ableitung Kupplung »Vorrichtung zur Verbindung oder Trennung von Maschinenteilen, Wellen, Fahrzeugen usw. (bei Kraftfahrzeugen speziell zur Verbindung oder Trennung von Motor und Getriebe)«. Demgegenüber gehören zu 2kuppeln die Ableitungen Kuppelei »Vermittlung einer Heirat; Duldung oder Vermittlung außerehelichen Sexualverkehrs (als Prostitution)« (17. Jh.) und Kuppler »Heiratsvermittler; jemand, der Kuppelei betreibt« (mhd. kuppelæ̅re, kuppeler), davon Kupplerin (14. Jh.) und das Adjektiv kupplerisch (Anfang 17. Jh.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Kuppelei — (lat. Lenocinium), die vorsätzliche Vermittelung und Beförderung der Unzucht. Die K. erscheint als strafbares Vergehen (einfache K.), wenn sie gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kuppelei — (lat. lenocinĭum), gewohnheitsmäßiges oder eigennütziges Gelegenheitschaffen zur Verübung von Unzucht, nach Deutschem Reichsstrafgesetzbuch (§§ 180, 181) mit Gefängnis bis zu 5 J., schwere K. (seitens der Eltern, Vormünder, Geistlichen, Erzieher …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kuppelei — (lenocinium), hilfweise Möglichmachung fremder Unzucht. Die Strafbarkeit steigt, wenn die K. gewerbsmäßig betrieben wird, oder wenn der Mann seine Frau oder Eltern ihre Kinder preisgeben …   Herders Conversations-Lexikon

  • Kuppelei — Kup|pe|lei 〈f. 18; unz.; abwertend〉 1. Heiratsvermittlung (mit unlauteren Methoden) 2. Vermitteln od. Betreiben der Prostitution * * * Kup|pe|lei, die; , en [zu ↑ kuppeln (4)]: a) (veraltend abwertend) Vermittlung einer Heirat durch Anwendung… …   Universal-Lexikon

  • Kuppelei — Kup·pe·lei die; ; nur Sg, Jur; das (strafbare) Verhalten, sexuelle Kontakte zwischen Personen, die nicht miteinander verheiratet sind, zu vermitteln <wegen Kuppelei angeklagt, verurteilt werden> || hierzu Kụpp·ler der; s, ; Kụpp·le·rin… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Kuppelei — Kup|pe|lei (veraltend abwertend für Vermittlung einer Heirat durch unlautere Mittel; Rechtssprache strafbare Förderung zwischenmenschlicher sexueller Handlungen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger — Dieser Artikel wurde im Portal Recht zur Verbesserung eingetragen. Hilf mit, ihn zu bearbeiten und beteilige dich an der Diskussion! Vorlage:Portalhinweis/Wartung/Recht Folgendes muss noch verbessert werden: 25. Januar 2009 deutschlandlastig,… …   Deutsch Wikipedia

  • Kuppler — Dieser Artikel wurde im Portal Recht zur Verbesserung eingetragen. Hilf mit, ihn zu bearbeiten und beteilige dich an der Diskussion! Vorlage:Portalhinweis/Wartung/Recht Folgendes muss noch verbessert werden: 25. Januar 2009 deutschlandlastig,… …   Deutsch Wikipedia

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